BAFA
Bis zu 25 % weniger Fördermöglichkeit wenn sie bis 31.12.2022 keinen Antrag gestellt haben!
Nachfolgend informieren wir Sie über die drastische Änderung der staatlichen Förderung für Ihr neues Heizsystem und was Sie tun sollten um noch eine Förderung zu erhalten!
Warum es für Sie Interessant ist?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Es wurde beschlossen, dass die Fördersätze für neue Heizungsanlagen zum 01.01.2023 reduziert werden. Das heißt, Anträge für den Heizungstausch z.B. für Pelletheizungen können nur noch bis zum 31. Dezember 2022 zu den alten Bedingungen eingereicht werden.
Wie sich die staatliche Förderung konkret verändert!
Übersicht der neuen Fördersätze ab 01.01.2023

Was passiert mit Ihrem Antrag?
Wir empfehlen Ihnen JETZT einen Förderantrag zu stellen, um die alten Förderkonditionen zu sichern. Für die Umstellung der Heizung haben Sie 2 Jahre Zeit.
Live-Meeting am Montag den 9. August um 18:00 Uhr
In diesem Meeting erhalten Sie nähere Informationen über die aktuelle Fördersituation, wie sich die Fördermittel ab dem 15. August 2022 verändern und was Sie noch tun können, um sich die höchstmöglichen Förderkonditionen für Ihr neues Heizsystem zu sichern.
Staatlicher Föderantrag
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie sehr gerne. Hierzu benötigen wir nur die vollständig ausgefüllte Vollmacht und Ihre Vorstellung zum gewünschten Heizsystem.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1. Füllen Sie die Vollmacht der BAFA aus und unterschreiben Sie diese.
2. Geben Sie Ihre Daten in das Onlineformular ein und laden Sie die ausgefüllte Vollmacht hoch
